Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Finanzdelikte →
Finanzdelikte umfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zu Vermögensschäden des Unternehmens, eines Dritten oder des Staates führen. Zum Beispiel:
  • Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens, wie beispielsweise Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum, Einbehaltung von Unternehmensgeldern oder Arbeitsmaterialien, persönliche Bereicherung
  • Steuerhinterziehung, also wenn steuerlich relevante Einkünfte oder Vermögen gegenüber Finanzbehörden unvollständig, falsch oder gar nicht angegeben werden
  • Subventionsbetrug, also die Täuschung des Subventionsgebers über subventionserhebliche Tatsachen durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschränkung
  • Geldwäsche, also Aktivitäten bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen, also wenn gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften und die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung verstoßen wird (Beispiele: Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen oder Prüfprotokollen)
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht, also Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken (Beispiele: Absprachen bzw. ein Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten)
Datenschutz und Geheimhaltung →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze und gesetzliche Vertraulichkeitspflichten. Beispiele:
  • die Verletzung von Mandatsgeheimnissen
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Belästigungen
  • Arbeitszeitverstöße
Sonstige Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes →
Sie können hierüber sämtliche Verstöße melden, die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/) aufgeführt sind oder bei denen Sie unsicher sind, zu welchen der vorgenannten Kategorien Ihr Anliegen gehört. Die Auswahl der richtigen Kategorie beschleunigt die Bearbeitung; sie ist aber keine Voraussetzung dafür, dass Ihre Meldung bearbeitet wird.